Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.08.2010 - 5 B 1254/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10542
VGH Hessen, 18.08.2010 - 5 B 1254/10 (https://dejure.org/2010,10542)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.08.2010 - 5 B 1254/10 (https://dejure.org/2010,10542)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. August 2010 - 5 B 1254/10 (https://dejure.org/2010,10542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 2 BauGB
    Straßenausbaubeitrag - Geschossflächenmaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der zu § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entwickelten Grundsätze bei Ermittlung des Straßenbeitrages anhand eines Geschossflächenmaßstabs unter Vorsehung von Geschossflächenzahlen nach Baugebietstypen im unbeplanten Innenbereich; Bestimmung der Eigenart der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenausbaubeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 997 (Ls.)
  • BauR 2010, 2162
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98

    Vorausleistungsbescheid; zum Sofortvollzug trotz offensichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.2010 - 5 B 1254/10
    Der damit verbundene Abschlag von 40% als Ausgleich für zu hohe Kostenansätze deckt bei summarischer Prüfung deshalb auch den zu gewährenden Abzug für die angesprochenen Kostenersparnisse (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juli 1999 - 5 TZ 4571/98 -, HSGZ 2000, 78 [79]).
  • VGH Hessen, 28.12.2016 - 5 B 2486/16

    Straßenbeitrag

    Insofern muss deshalb bei der Abrechnung des Aufwands für den Straßenum- und -ausbau die Kostenersparnis, die aus den Synergieeffekten durch die gleichzeitige Ausführung der Arbeiten resultiert, aufwandsmindernd berücksichtigt werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. August 2010 - 5 B 1254/10 -, NVwZ-RR 2010, 997 [nur Leitsatz]; vom 9. Juli 1999 - 5 TZ 4571/98 -, HSGZ 2000, 78; vom 29. Juni 1999 - 5 TG 4173/98 -, HSGZ 2000, 77; und vom 24. Februar 1998 - 5 TG 3143/97 -, HSGZ 1998, 334, sämtlich auch Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 3/12

    Heranziehung der Eigentümer eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich einer

    Die in der Rechtsprechung zu den Kommunalabgabengesetzen anderer Bundesländer (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.09.1986 - 2 A 963/84 - Urt. v. 05.07.1990 - 2 A 1691/88 - Beschl. v. 23.07.2010 - 15 A 1189/10 - HessVGH, Beschl. v. 24.02.1998 - 5 TG 3143/97 - u.v. 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98 - sowie Urt. v. 18.08.2010 - 5 B 1254/10 - OVG Saarland, Urt. v. 27.09.2005 - 1 R 9/05 - alle in Juris) und in der Literatur (vgl. nur Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 26 ff.) vertretene abweichende Rechtsauffassung überzeugt jedenfalls mit Blick auf das vorliegend allein anzuwendende schleswig-holsteinische Landesrecht nicht.
  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 5 A 1537/16
    Die Ermittlung der wegen der gemeinsamen Bauausführung gebotenen Minderung des abrechnungsfähigen Aufwands einer Straßenbaumaßnahme erfordert die Feststellung der Flächen im Straßenraum, die für die Verlegung der Leitungen ausgeschachtet werden mussten, die Berechnung der auf die Wiederherstellung dieser Flächen entfallenden fiktiven Kosten und schließlich die Aufteilung dieser Kosten auf die Maßnahmen Straßen- und Leitungsbau (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28. Dezember 2016 - 5 B 2486/16 -, juris; vom 18. August 2010 - 5 B 1254/10 -, juris; vom 9. Juli 1999 - 5 TZ 4571/98 -, HSGZ 2000, 78; vom 29. Juni 1999 - 5 TG 4173/98 -, HSGZ 2000, 77 und vom 24. Februar 1998, - 5 TG 3143/97 -, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20

    Ausbaubeitrag: Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage bei Auswirkungen

    Eine teilweise in der Rechtsprechung für erforderlich gehaltene schätzungsweise Veranschlagung der fiktiven Kosten einer Wiederherstellung der alten Fahrbahn nach anderweitigen Erfahrungssätzen der Gemeinde und eine nach dem Verhältnis der durch die Baumaßnahmen betroffenen Flächen von Kanal und Straße zu bemessende Aufteilung einer geschätzten Ersparnis (vgl. hierzu etwa OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 15 A 1189/10 -, Juris Rn. 32; Hessischer VGH, Beschluss vom 18. August 2010 - 5 B 1254/10 -, Juris Rn. 5; OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2005 - 1 R 9/05 -, Juris Rn. 45) würde ohne Not und rechtliche Veranlassung einen Fremdkörper in die Grundsätze der straßenausbaubeitragsrechtlichen Aufwandsermittlung einführen, der im Übrigen mit erheblichem Aufwand sowie gesteigerter Fehleranfälligkeit und Rechtsunsicherheit für die Gemeinden verbunden wäre und zudem konsequenterweise im Hinblick auf jede andere Maßnahme - wie etwa die Verlegung von Versorgungsleitungen - betrieben werden müsste, die nicht direkt den Straßenausbau betrifft (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, Juris Rn. 55; Habermann in: Habermann/ Arndt, Kommentar zum Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein , § 8 Rn 304; Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Kommentar , § 8 Rn. 447a ff.).
  • VG Schleswig, 26.09.2017 - 9 A 218/16

    Ausbaubeiträge

    Die in der Rechtsprechung zu den Kommunalabgabengesetzen anderer Bundesländer (OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 05.09.1986 - 2 A 963/84 - U. v. 05.07.1990 - 2 A 1691/88 - Beschl. v. 23.07.2010 - 15 A 1189/10 - HessVGH, B. v. 24.02.1998 - 5 TG 3143/97 - u.v. 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98 - sowie U. v. 18.08.2010 - 5 B 1254/10 - OVG Saarland, U. v. 27.09.2005 - 1 R 9/05 - alle in Juris) und in der Literatur (vgl. nur Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 26 ff.) vertretene abweichende Rechtsauffassung überzeugt jedenfalls mit Blick auf das vorliegend allein anzuwendende schleswig-holsteinische Landesrecht nicht.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23085
OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10 (https://dejure.org/2010,23085)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.08.2010 - 1 L 112/10 (https://dejure.org/2010,23085)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. August 2010 - 1 L 112/10 (https://dejure.org/2010,23085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 162 Abs 1 AO, § 361 Abs 1 AO, § 35 GewO
    Steuerrecht: Zeitpunkt der rechtlichen Bedeutung von Steuer-Neufestsetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlangung rechtlicher Bedeutung von Steuer-Neufestsetzungen mit Erlass der Bescheide des Finanzamtes; Gültigkeit und Vollziehbarkeit von auf Schätzungen beruhenden Steuerschuldbeträgen bis zu ihrer Abänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zeitpunkt der rechtlichen Bedeutung von Steuer-Neufestsetzungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlangung rechtlicher Bedeutung von Steuer-Neufestsetzungen mit Erlass der Bescheide des Finanzamtes; Gültigkeit und Vollziehbarkeit von auf Schätzungen beruhenden Steuerschuldbeträgen bis zu ihrer Abänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 997
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 448/07

    Beseitigung einer Kostenerstattungspflicht für Notbestattungen durch § 8 Abs. 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10
    Sie ersetzen aber nicht einen substantiierten, in sich stimmigen Vortrag und auch nicht die vorherige Sachaufklärung; sie bewirken ferner weder eine Beweislastumkehr noch eine Verringerung des Beweismaßes (so OVG NRW, Urt. v. 30.07.2009 - 19 A 448/07 - Juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10
    Soweit der Kläger hinsichtlich der tatsächlichen Höhe des Nachzahlungsbetrages von 91, 38 Euro auf das Zeugnis seiner Steuerberaterin L. verweist, ist zudem zu berücksichtigen, dass das Ergebnis einer solchen Beweiserhebung derzeit nicht nur völlig offen ist, sondern auch die Höhe des endgültig festzusetzenden Umsatzsteuerbetrages nichts über die Rechtmäßigkeit der bei Erlass des Widerspruchsbescheides vom 22. Januar 2008 maßgeblichen Steuerschätzung aussagt (die zu überprüfen die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Verwaltungsgerichte nicht verpflichtet sind [vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.03.1997 - 1 B 72.97 - Juris]) und der schlichte Verweis auf eine noch erforderliche Nachzahlung für das Jahr 2006 - mangels Angaben zu Höhe und Zeitpunkt bisher geleisteter (Voraus)Zahlungen - keine Schlussfolgerungen hinsichtlich der Höhe des für die Gewerbeuntersagung maßgeblichen Steuerrückstandes erlaubt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10
    Die vorgenannte Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 01.02.1994 - 1 B 9.94 - GewArch 1995, 116 m. w. N., auf den das angefochtene Urteil ausdrücklich verweist, vgl. S. 8 Abs. 1 der UA).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2010 - 1 L 112/10
    Diese bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder auf Grund der zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA, std. Rspr., etwa Beschl. v. 14.12.2009 - 1 L 83/09).
  • VG Halle, 31.01.2011 - 4 A 64/10

    Gewerbeuntersagung

    Dabei ist unerheblich, ob sich die Steuerschulden aus gemäß § 162 AO geschätzten oder aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergeben (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - NVwZ 1988, 432; VG Halle, Urteil vom 11. Mai 2010 - 4 A 4/10 HAL; OVG LSA, Beschluss vom 6. August 2010 - 1 L 112/10 -).
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7721
VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10 (https://dejure.org/2010,7721)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 1 K 103/10 (https://dejure.org/2010,7721)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 1 K 103/10 (https://dejure.org/2010,7721)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Jagdsteuerpflicht einer Kommune

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Jagdsteuer als Aufwandsteuer; Ausnahme vom Grundsatz der Aufwandsteuerpflicht nur natürlicher Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Jagdsteuerpflicht einer Gemeinde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Steuerbescheide

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 997
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00

    Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Schon wegen des Merkmals der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vertreten weite Teile der Rechtsprechung die Auffassung, dass Aufwandsteuer grundsätzlich nur von natürlichen Personen erhoben werden kann (OVG NRW, Beschl. v. 23.05.2007 - 14 A 3631/05 - und Beschl. v. 06.05.1997 - 22 A 877/97 -, juris (Jagdsteuer); BVerwG, Urt. v. 27.9.2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 (Zweitwohnungssteuer); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.12.1987 - 2 S 2335/86 (Zweitwohnungssteuer); OVG Niedersachsen, Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 2306/99 - NVwZ-RR 2002, 888 (Hundesteuer); OVG NRW, Urt. v. 23.1.1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 (Hundesteuer); ebenso Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand: September 2009, § 9 Erl.

    Steuergut bleibt jedoch der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.9.2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Das Bundesverfassungsgericht definiert Aufwandsteuern als Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (grundlegend BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 (Zweitwohnungssteuer); Beschl. v. 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 (Jagdsteuer); Beschluss vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 (Vergnügungssteuer); Beschlüsse vom 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - und - 1 BvR 2664/09 - juris (Zweitwohnungssteuer)).

    Soweit der Antragsgegner dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.8.1989 (a.a.O.) entnehmen möchte, Gebietskörperschaften seien grundsätzlich taugliches Subjekt für die Jagdsteuer, vermag die Kammer dieser Lesart der verfassungsgerichtlichen Entscheidung nicht zu folgen.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Das Bundesverfassungsgericht definiert Aufwandsteuern als Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (grundlegend BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 (Zweitwohnungssteuer); Beschl. v. 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 (Jagdsteuer); Beschluss vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 (Vergnügungssteuer); Beschlüsse vom 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - und - 1 BvR 2664/09 - juris (Zweitwohnungssteuer)).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Das Bundesverfassungsgericht definiert Aufwandsteuern als Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (grundlegend BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 (Zweitwohnungssteuer); Beschl. v. 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 (Jagdsteuer); Beschluss vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 (Vergnügungssteuer); Beschlüsse vom 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - und - 1 BvR 2664/09 - juris (Zweitwohnungssteuer)).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Das Bundesverfassungsgericht definiert Aufwandsteuern als Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (grundlegend BVerfG, Beschl. v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 (Zweitwohnungssteuer); Beschl. v. 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 -, NVwZ 1989, 1152 (Jagdsteuer); Beschluss vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1 (Vergnügungssteuer); Beschlüsse vom 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - und - 1 BvR 2664/09 - juris (Zweitwohnungssteuer)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96

    Hundesteuer

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Schon wegen des Merkmals der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vertreten weite Teile der Rechtsprechung die Auffassung, dass Aufwandsteuer grundsätzlich nur von natürlichen Personen erhoben werden kann (OVG NRW, Beschl. v. 23.05.2007 - 14 A 3631/05 - und Beschl. v. 06.05.1997 - 22 A 877/97 -, juris (Jagdsteuer); BVerwG, Urt. v. 27.9.2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 (Zweitwohnungssteuer); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.12.1987 - 2 S 2335/86 (Zweitwohnungssteuer); OVG Niedersachsen, Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 2306/99 - NVwZ-RR 2002, 888 (Hundesteuer); OVG NRW, Urt. v. 23.1.1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 (Hundesteuer); ebenso Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand: September 2009, § 9 Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid.

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Ernstliche Zweifel sind dann zu bejahen, wenn der Erfolg eines Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (ständige Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, vgl. etwa Beschluss vom 3.5.2007 - 2 S 1842/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07

    Anforderungen an das Bestehen einer Jagdsteuerpflicht für nicht verpachtete

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Die Erwägung, eine Kommune betreibe in ihren nicht verpachteten Eigenjagden dann Aufwand zum Zweck "persönlicher Lebensführung", wenn sie um der Jagdausübung selbst willen handele oder um Gästen im Rahmen gesellschaftlicher Repräsentation die kostenfreie Jagdausübung bei der Gemeinschaftsjagd zu ermöglichen (so OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.2.2008 - 9 LB 9/07 -), berücksichtigt nicht, dass die Verfassung als besteuerbaren Aufwand die Einkommensverwendung über den allgemeinen Lebensbedarf hinaus ansieht (BVerfG, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 2306/99

    Aufwandsteuer; GmbH; Hundesteuer; juristische Person; Kampfhund; natürliche

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Schon wegen des Merkmals der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vertreten weite Teile der Rechtsprechung die Auffassung, dass Aufwandsteuer grundsätzlich nur von natürlichen Personen erhoben werden kann (OVG NRW, Beschl. v. 23.05.2007 - 14 A 3631/05 - und Beschl. v. 06.05.1997 - 22 A 877/97 -, juris (Jagdsteuer); BVerwG, Urt. v. 27.9.2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 (Zweitwohnungssteuer); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.12.1987 - 2 S 2335/86 (Zweitwohnungssteuer); OVG Niedersachsen, Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 2306/99 - NVwZ-RR 2002, 888 (Hundesteuer); OVG NRW, Urt. v. 23.1.1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 (Hundesteuer); ebenso Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand: September 2009, § 9 Erl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 14 A 3631/05

    Heranziehung eines Betreibers einer Eigenjagd zur Zahlung einer Jagdsteuer;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.04.2010 - 1 K 103/10
    Schon wegen des Merkmals der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vertreten weite Teile der Rechtsprechung die Auffassung, dass Aufwandsteuer grundsätzlich nur von natürlichen Personen erhoben werden kann (OVG NRW, Beschl. v. 23.05.2007 - 14 A 3631/05 - und Beschl. v. 06.05.1997 - 22 A 877/97 -, juris (Jagdsteuer); BVerwG, Urt. v. 27.9.2000 - 11 C 4/00 -, NVwZ 2001, 439 (Zweitwohnungssteuer); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.12.1987 - 2 S 2335/86 (Zweitwohnungssteuer); OVG Niedersachsen, Urt. v. 20.2.2002 - 13 L 2306/99 - NVwZ-RR 2002, 888 (Hundesteuer); OVG NRW, Urt. v. 23.1.1997 - 22 A 2455/96 -, NVwZ 1999, 318 (Hundesteuer); ebenso Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand: September 2009, § 9 Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1987 - 2 S 2335/86
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1997 - 22 A 877/97

    Jagdsteuersatzung; Ausübung der Jagd; Entgeltliche Jagderlaubnis; Besteuerung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1981 - 3 A 29/79
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 2.12

    Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; persönliche

    Demgegenüber haben die Einwohner einer Gemeinde keinerlei Bezug zur Jagd (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 K 103/10 - NVwZ-RR 2010, 997, 998).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 A 10951/10

    Jagdsteuerpflicht einer Jagdgenossenschaft

    Angesichts dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Jagdsteuerpflicht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach rheinland-pfälzischem Landesrecht kommt es nicht entscheidend darauf an, wie andere Verwaltungsgerichte (vgl. VG Freiburg (Brsg.), 1 K 103/10, juris) unter Zugrundelegung des jeweiligen Landesrechts die Bestimmung des Art. 105 Abs. 2a GG auslegen.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2016 - 9 LC 314/14

    Steuerbarer Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagdbezirk; Einkommenserzielung;

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die Erhebung einer Spielgerätesteuer auch von juristischen Personen des Privatrechts deshalb zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.9.2000 - 11 C 4.00 - juris Rn. 24; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 29.4.2010 - 1 K 103/10 - juris Rn. 6), weil es sich bei der Spielautomatensteuer - anders als bei der Jagdsteuer - um eine indirekte örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG handelt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - juris Rn. 31 ff.; vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 - juris Rn. 49).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11

    Gemeinden können jagdsteuerpflichtig sein

    Soweit das VG Freiburg im Breisgau (1 K 103/10, juris) diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders interpretiert, kann ihm nach Überzeugung des Senats nicht gefolgt werden.
  • VG Saarlouis, 16.12.2010 - 5 L 2345/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jagdsteuer von einer Jagdgenossenschaft, die die

    (OVG NRW, Beschluss vom 23.05.2007 - 14 A 3631/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 1 K 103/10 -).

    Angesichts dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Jagdsteuerpflicht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach rheinland-pfälzischem Landesrecht kommt es nicht entscheidend darauf an, wie etwa das VG Freiburg (Beschluss vom 29.04.2010 - 1 K 103/10 -, bei juris) die Jagdsteuerpflicht einer Kommune nach dem Landesrecht in Baden-Württemberg im Lichte von Art. 105 Abs. 2a GG bestimmt.

  • VG Koblenz, 30.11.2010 - 6 K 279/10

    Kein Jagdsteuerprivileg für Kommunen

    Auch wenn die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Kommune keine Eigenschaft ist, die ihr als juristischer Person des öffentlichen Rechts zugeschrieben werden kann, sondern diese Leistungsfähigkeit aus der Leistungsfähigkeit privater Steuerpflichtiger resultiert und die Jagdsteuer deshalb im Ergebnis beliebige Private trifft, die keinerlei Bezug zur Jagd haben (so VG Freiburg, Beschluss vom 29. April 2010 - 1 K 103/10 -, [...] ), vermag dies zwar die Erhebung der Jagdsteuer von Kommunen politisch in Frage zu stellen, rechtlich folgt daraus zumindest nicht die Verfassungswidrigkeit der Jagdsteuererhebung.
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